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Sitzerhöhungen bieten keinen ausreichenden Schutz


Nach der Babyschale und einem Reboarder machen Eltern sich auf die Suche nach einem Folgesitz der Gruppe II/III. Dabei wird von Fachleuten immer ein Kindersitz mit Rückenlehne empfohlen. Doch warum sollte eine einfache Sitzerhöhung nicht ausreichend sein?

Zunächst unterscheiden wir zwischen einer reinen Sitzerhöhung und einer vollwertigen Sitzerhöhung. Reine Sitzerhöhungen bieten keinerlei Schutz im Kopf- und Schulterbereich, auch wenn sie gesetzlich zugelassen sind. 

Wird ein Kind auf der Sitzerhöhung mit einem gewöhnlichen 3-Punkt-Gurt angeschnallt, rutscht diese bei einem Unfall unter dem Gesäß des Kindes weg, was dazu führen kann, dass das Kind vom Schultergurt stranguliert wird.

Bei einer vollwertigen und zum Kind passenden Sitzerhöhung (mit Rückenlehne und Kopfschutz), sind neben korrektem Gurtverlauf auch die essenziellen Sicherheitsaspekte gewährleistet.

Die Auswahl des richtigen Kindersitzes

Die Kindersitz-Crashtests des ADAC liefern fundierte Ergebnisse in puncto Sicherheit, Bedienung, Ergonomie, Reinigung und Verarbeitung der Sitze. Sie sind ein guter Anhaltspunkt, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Doch es ist nicht garantiert, dass der Testsieger automatisch auch zu eurem kleinen Passagier passt. Es gehört noch einiges mehr dazu, als „nur“ die beste Testnote zu haben.

Im Crashtest von Britax Römer sieht man den prägnanten Unterschied zwischen einer reinen Sitzerhöhung und einem vollwertigen Gruppe II/III Sitz bei einem Frontalaufprall.

Was bei einem Seitenaufprall mit Sitzerhöhung ohne Schutz passiert, kann man eindrucksvoll im Video des Touring Club Schweiz beobachten.

Korrekter Gurtverlauf und Passgenauigkeit

Die Kindersitzpflicht gilt bis die Kinder entweder 1,50 m groß oder 12 Jahre alt sind. Das hängt zum Einen damit zusammen, dass ohne eine vollwertige Sitzerhöhung der Schultergurt nicht richtig verläuft und das Kind strangulieren kann. Zum Anderen verläuft der Beckengurt im Bauchraum, wo er bei einem Unfall schwerste Verletzungen verursachen kann. 

Unabhängig davon, dass für Kinder im Alter von 12 Jahren die Kindersitzpflicht nicht mehr vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich alle Kinder bis sie eine Körpergröße von 1,50 m erreicht haben, in einem vollwertigen Sitz zu transportieren. 

 Allerdings ist es auch bei einem Gruppe II/III Sitz unerlässlich sich im Fachhandel beraten zu lassen. Wie bei den vorhergehenden Sitzgruppen sind  Probeeinbau, Probesitzen, Überprüfung des korrekten Gurtverlaufs und ein geschulter Blick Voraussetzung für den sicheren Transport aller Kinder.

Du kannst dir unsere Auswahl an Folgesitzen auch im Onlineshop ansehen.

Wir empfehlen Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,50 m in einem vollwertigen Sitz zu transportieren. 

Hier erfährst du mehr!


Wir beraten dich gerne!


Wir finden gemeinsam mit euch das passende Kinderrückhaltesystem! Es soll den Bedürfnissen des Kindes, sowie allen anderen Familienmitgliedern gerecht werden. Ebenso entscheidend ist der sichere Umgang mit dem Kindersitz, den wir durch unsere Beratung gewährleisten. Das ist ganz wichtig, denn nur ein korrekt angepasster und installierter Kindersitz kann den Anforderungen im Falle eines Unfalles gerecht werden. 

Es kann 1-2 Stunden dauern den richtigen Sitz für Kind UND Auto zu finden und einzubauen. Mache daher bitte einen Termin, wenn du dir eine ausführliche Beratung wünschst!